Kultusstaatssekretär
Dr. Marcel Huber
Herzlich willkommen auf des Internet-Site des Elternbeirates Bruck i. d. Opf.
Kaum hat das Schuljahr begonnen, bekommen die Eltern mit den ersten Informationen auch die offizielle Einladung zur Wahl des Elternbeirats. Wahlberechtigt und wählbar sind die Eltern oder Erziehungsberechtigten, deren Kind diese Schule besucht. Dabei gibt es geringe gesetzliche Unterschiede in einzelnen Bundesländern und den verschiedenen Schularten. Gemeinsam und entscheidend ist, dass der Elternbeirat alle Eltern und Erziehungsberechtigten der Schule vertritt und deshalb auch ein Anhörungs- oder Mitspracherecht bei gesetzlich festgelegten Themen hat, die die ganze Schule betreffen. Die gute Zusammenarbeit des Elternbeirats mit der Schulleitung und dem Kollegium kann maßgeblich zu einem persönlichkeitsorientierten Schulklima und damit zu guten Lernbedingungen beitragen.