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Herzlich willkommen auf des Internet-Site des Elternbeirates Bruck i. d. Opf.

Kaum hat das Schuljahr begonnen, bekommen die Eltern mit den ersten Informationen auch die offizielle Einladung zur Wahl des Elternbeirats. Wahlberechtigt und wählbar sind die Eltern oder Erziehungsberechtigten, deren Kind diese Schule besucht. Dabei gibt es geringe gesetzliche Unterschiede in einzelnen Bundesländern und den verschiedenen Schularten. Gemeinsam und entscheidend ist, dass der Elternbeirat alle Eltern und Erziehungsberechtigten der Schule vertritt und deshalb auch ein Anhörungs- oder Mitspracherecht bei gesetzlich festgelegten Themen hat, die die ganze Schule betreffen. Die gute Zusammenarbeit des Elternbeirats mit der Schulleitung und dem Kollegium kann maßgeblich zu einem persönlichkeitsorientierten Schulklima und damit zu guten Lernbedingungen beitragen.

Samstag, 11. Dezember 2010

Kinder und Handys – Fakten zum Nachdenken

Bereits 2005 sorgte eine Warnung der Wiener Ärztekammer vor übermäßigem Handytelefonieren vor allem bei Kindern für Aufsehen.  Vor allem „die Handynutzung durch Kinder wird vom Bundesamt für Strahlenschutz aufgrund der unsicheren Erkenntnislage als besonders kritisch angesehen“.

Nach Ansicht von Experten kann von „unsicherer Erkenntnislage“ wohl kaum mehr die Rede sein. 2007 veröffentlichte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) weltweite Ergebnisse zu den Gesundheitsgefahren durch ultraniederfrequente elektrische und magnetische Felder. Ebenfalls 2007 legte die Oberste Umweltbehörde der Europäischen Union (EEA, European Environment Agency) nach Auswertung von 2000 Studien den internationalen Bioinitiative Report vor. Danach gibt es durch Mobilfunkstrahlung unterhalb der geltenden Grenzwerte Effekte in menschlichen Zellen: „Sie stören Zellprozesse, den Signalaustausch zwischen Zellen. Wenn das über einen langen Zeitraum passiert, können diese Störungen natürlich zu Langzeiteffekten wie Krebs führen. Und das sind die Effekte, die uns am meisten beunruhigen.“

Im April 2008 fordert die russische ICNIRP (International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection) aufgrund der vorliegenden athermischen Wirkungen und Ergebnisse Präventions-Maßnahmen und ein Verbot des Telefonierens für Kinder. Im August 2008 veröffentlichen die internationalen Krebszentren der USA, Frankreichs, Italiens, Albaniens, der Niederlande und Monacos eine gemeinsame Erklärung. Hierin erheben sie die gleichen Forderungen und legen ein Zehn-Punkte-Programm zum Schutz der Bevölkerung vor. Im September 2008 übernimmt das israelische Gesundheitsministerium dieses Programm als offizielle Empfehlung des Staates an die israelische Bevölkerung. Chinesische Wissenschaftlicher weisen 2008 in einer Studie mit Mäusen nach, daß die langfristige Exposition bei 50 Hz-Magnetfeldern in Abhängigkeit von der Feldstärke und/oder Expositions-Dauer das räumliche Erkennungs-Gedächtnis sprich das Lernvermögen stört.
In Anbetracht der vielen noch offenen wissenschaftlichen Fragen bezüglich der gesundheitlichen Bedeutung einer möglicherweise lebenslangen Ex-position mit hochfrequenten elektromagnetischen Strahlen kann der Arzt nur zur Vorsicht mahnen. Ärztlicherseits ist zu fordern: Bevor die Unbedenk-lichkeit der lebenslangen Exposition nicht evident ist, sind alle technischen und organisatorischen Möglichkeiten zu nutzen, um die Emission elektro-magnetischer Strahlen im Umfeld des Menschen zu minimieren.
Mit anderen Worten ist zu fordern, dass Mobil- und DEC-Telefone sowie drahtlose Computereinrichtungen möglichst strahlungsarm arbeiten!

Als Empfehlung bei der Nutzung von Mobiltelefonen hat das Bundesamt für Strahlenschutz aufgrund der unsicheren Erkenntnislage die nachfolgenden „Goldenen Handyregeln“ veröffentlicht, die zu einem bewussteren Umgang mit dem Handy aufrufen – ganz im Sinne der von Prof. Kappos geforderten Prävention!

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